Es ist ein Urbedürfnis der Bürger - die Suche nach Schutz vor den Risiken des Lebens. Leib und Eigentum sollen geschützt werden. Ob Unfall-, Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung, für den Fall des Verlustes treffen Menschen Vorsorge und geben dafür mitunter einen hohen Anteil ihres Einkommens aus. Eine Vielzahl von Personen- und Sachversicherungen bilden allein in Deutschland inzwischen einen gigantischen Milliardenmarkt. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn vermeintliche Sicherheit wie eine Seifenblase zerplatzt: Die Versicherung verweigert ihr Leistungsversprechen. Sie zahlt nicht. Versicherungsnehmer und Versicherung liegen im Clinch. In solchen Fällen helfen Ihnen die Michael Graf Rechtsanwälte mit ihren Experten auf all diesen Feldern zu Ihrem Recht.
Zu den wichtigsten Versicherungsarten im Bereich des Personenversicherungsrechts zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Statistik verdeutlicht die hohe Relevanz: In Deutschland wird im Schnitt jeder Vierte im Laufe seines Lebens einmal berufsunfähig. Doch wenn es soweit ist, beginnt häufig ein langwieriger Konflikt mit der Versicherung. Denn oft bestreitet diese ihre Leistungspflicht, oder versucht den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Dabei werden die Grenzen des Verweisungsrechts oft missachtet: Denn ein Versicherungsnehmer kann nur auf solche Berufe verwiesen werden, zu denen er aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Graf ist seit vielen Jahren wissenschaftlich und praktisch im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig.
Zum Leidwesen eines jeden Versicherungsnehmers bestimmten viele Versicherungen in ihren AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) diverse Ausschlusstatbestände - also Konstellationen in denen die Leistung im Einzelfall doch ausgeschlossen ist. Doch wann genau wirklich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der AGB vorliegt oder wann ein Ausschusstatbestand greift, ist meist umstritten und schwer aufzuklären. Vorsicht ist deshalb insbesondere auch bei Abfindungsvereinbarungen geboten, mit denen sich Versicherungen von ihrer Leistungspflicht befreien wollen. Denn in der Regel erhält der Versicherungsnehmer danach deutlich weniger als ihm eigentlich zusteht.
Um erfolgreich etwaige Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen, empfiehlt es sich, die einem als Versicherungsnehmer selbst obliegenden Pflichten korrekt wahrzunehmen. Denn als ein solcher trifft einen zunächst eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Durch genaue Angaben zum eigenen Gesundheitszustand soll der Versicherung eine möglichst genaue Risikoeinschätzung ermöglicht werden. Fehler, die im Rahmen dieser Angaben bei den Gesundheitsfragen passieren, können fatale Folgen haben: Grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben geben der Versicherung ein Rücktrittsrecht gem. § 19 VVG. Wurden die Falschangaben vom Versicherungsnehmer arglistig getätigt, kann die Versicherung den Versicherungsvertrag anfechten (Arglistanfechtung - § 123 BGB) - und dennoch alle bislang gezahlten Prämien einbehalten. Bei unverschuldeten Falschangaben bleibt der Versicherung immer die Möglichkeit, den Vertrag mit einer einmonatigen Frist zu kündigen.
Tritt die Berufsunfähigkeit in die Prüfung ein, muss der Versicherungsnehmer alle betreffenden Unterlagen bei der Versicherung einreichen. Wenn alles gut läuft, gibt die Versicherung nach etwa ein bis drei Monaten ihr Anerkenntnis der Leistungspflicht ab. Zweifelt die Versicherung an der Berufsunfähigkeit, kann sie ihr Anerkenntnis verweigern. In den Fällen, in denen die Berufsunfähigkeit anerkannt und bereits objektiv festgestellt wurde, bleibt der Versicherung nur ein sogenanntes „Nachprüfungsverfahren“, in dem sie sich von ihrer Leistungspflicht befreien kann. In diesem Verfahren findet eine Beweislastumkehr statt, sodass die Versicherung selbst beweisen muss, dass keine Berufsunfähigkeit besteht.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen auch die Krankenhaustagegeldversicherung, die Krankentagegeldversicherung oder die Lebensversicherung zu den relevantesten Personenversicherungen. Die Michael Graf Patientenanwälte in Karlsruhe sind Spezialisten auf all diesen Gebieten. Gerne verhelfen wir Ihnen kompetent zu Ihrem Recht.
Besondere Bedeutung kommt auch den Recht der Unfallversicherung zu. Denn leider haben Unfälle regelmäßig erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit, und damit auf die finanzielle Situation des Betroffenen. Da der gesetzliche Schutz in Deutschland gering ist und nur für Unfälle in direktem Kontext zur Berufsausübung greift, schließen viele Menschen eine zusätzliche, private Unfallversicherung ab. Dieser Versicherungsschutz soll vor allem eines gewährleisten: die finanzielle Absicherung der Invalidität. Also der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfälligkeit. Als Versicherungsnehmer kann man für den Eintritt der Invalidität zwischen einer einmaligen Auszahlung der Versicherungssumme oder einer Unfallrente wählen. Im Fall der Fälle sehen Unfallversicherungen in der Regel sogar eine Todesfallleistung vor, die zur Absicherung der Hinterbliebenen dienen soll. Rechtsanwalt Michael Graf ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, er und sein Anwaltsteam beraten kompetent und lösungsorientiert.
Doch ist die Invaliditätsleistung leider keineswegs ein Automatismus, der durch das Unfallereignis in Gang gesetzt wird. Denn viel zu oft verweigern die Versicherungen zunächst jede Leistung. Mitunter verweisen sie dabei auf die Vielzahl an in den AGB geregelten Ausschlusstatbeständen oder entziehen sich durch verschiedenste Interpretationen des Unfallbegriffs der Leistungspflicht.
Nach den gängigen Unfallversicherungsbedingungen ist die Erbringung der Invaliditätsleistung zusätzlich von verschiedenen formellen Voraussetzungen abhängig:
Zunächst muss die Invalidität in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Darüber hinaus muss die Invalidität in der Regel spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten, also innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfallereignis, schriftlich ärztlich
festgestellt werden.
In der Regel binnen 15 Monaten nach dem Unfall muss die Invalidität auch beim Versicherer geltend gemacht werden.
Manche Versicherungsbedingungen sehen kürzere oder längere Fristen vor.
Verweigert die Unfallversicherung dann die Leistung? Wichtig ist es dann, sich zur Wehr zu setzen. Und das rasch! Denn im Unfallversicherungsrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal drei Jahren.
Um einen klaren Kopf und den nötigen Durchblick im Personenversicherungsrecht zu bewahren, empfiehlt es sich, Anwaltsspezialisten wie die Michael Graf Patientenanwälte zu Rate zu ziehen. Als Fachanwalt im Versicherungsrecht weiss RA Graf genauestens über die Tricks und Taktiken der Versicherungen Bescheid. Unsere langjährige Erfahrung macht uns zu Profis auf jedem Gebiet des Personenversicherungsrechts. Unsere Erfolge geben uns Recht.
Unser Ziel als Rechtsanwälte ist es, Sie als versicherten Mandanten richtig zu beraten, Ihnen gute juristische Wege aufzuzeigen und für Sie im außergerichtlichen Geschäft schnell alle Ihre Ansprüche und Rechte gütlich durchzusetzen. Egal ob Unfall oder Berufsunfähigkeit, unsere Patientenanwälte beherrschen ihr juristisches Handwerk im Personenversicherungsrecht. Wir sind ausschließlich im außergerichtlichen Regulierungsbereich tätig.